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Donnerstag, 21. April 2022

Fit for Future: Rechte und Pflichten der Verwaltungen nach dem reformierten WEG

Im heutigen Vortrag der Webinarreihe Fit for Future zeigte Dr. Oliver Elzer, Richter in Berlin und Experte für Wohnungseigentumsrecht, die Rechte und Pflichten der Immobilienverwaltungen auf. Zunächst nahm er einen Vergleich der Rechtslage vor und nach Dezember 2020 vor. Im Anschluss ging er ausführlich auf die Aufgaben des Immobilienverwalters seit dem reformierten WEG ein. Grundsätzlich lassen sich diese Aufgaben in drei Bereich gliedern:

Bereich 1: Entscheidungen selbst treffen (der Verwalter kann, gem. §27 Abs. 1 und 2 WEG, Entscheidungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst treffen, sofern diese untergeordnet sind und keine erheblichen Verbindlichkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft bedeuten)
Bereich 2: Vorbereitung der Entscheidung (der Verwalter bereitet Entscheidungen vor, damit die Wohnungseigentümer diese treffen müssen. Bspw. muss der Immobilienverwalter eine Eigentümerversammlung organisieren und die Eigentümer informieren, damit diese eine Entscheidung treffen können)
Bereich 3: Geschäftsführung (der Verwalter ist zuständig für die Geschäftsführung und muss dadurch die Geschäfte der WEG führen, zum Beispiel gefasste Beschlüsse ausführen oder Hausgeldinkasso durchführen)

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bereichen sowie weiterführende Präsentationen rund um das Thema WEG-Recht finden Sie auf der Homepage von Dr. Elzer.

Mit dem Vortrag von Dr. Elzer geht die Webinarreihe Fit for Future nun in die wohlverdiente Sommerpause. Wir freuen uns schon auf weitere, spannende Themen im Herbst 2022!