Sprache

Ihr direkter Draht zu uns

Kontaktdaten

Fax:

Vielen Dank

Schreiben Sie uns

Sprache

Donnerstag, 4. August 2022

Verwalterzertifizierung wird Pflicht – was muss ich als Verwalter jetzt beachten?

Bereits im Oktober 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, in Kraft getreten und hat einige wichtige Änderungen mit sich gebracht. Darunter auch die ab Dezember 2023 gültige Regelung, dass ein gewerblich tätiger WEG-Verwalter zertifiziert sein muss. Ab dem 1. Dezember haben also Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen.

Auf der einen Seite bedeutet dies eventuell zusätzlichen Aufwand, aber auf der anderen Seite wird durch die bundeseinheitlichen Qualitätskriterien auch das Berufsbild des Verwalters gestärkt und aufgewertet. Außerdem gibt es mehrere Ausnahmen, wann ein Verwalter als zertifiziert gilt – auch ohne eine Prüfung bei der IHK.

Doch was konkret bedeutet eine Zertifizierungspflicht für die betroffenen Gewerbetreibenden und wann genau gilt ein Verwalter als zertifiziert?

Die Teilnahme an einer schriftlichen und mündlichen Prüfung der IHK dient beispielsweise als Nachweis, dass der Verwalter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Eine solche Prüfung ist eine Voraussetzung dafür, sich zertifizierter Verwalter nennen zu dürfen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen und Nachweise, die ebenfalls einen Verwalter als zertifiziert gelten lassen, wie zum Beispiel die Befähigung zum Richteramt. Auch gelten Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/ zur Immobilienkauffrau oder zum Kaufmann/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft als zertifizierte Verwalter.

Ebenfalls ist ein anerkannter Abschluss zum geprüften Immobilienfachwirt/ zur geprüften Immobilienfachwirtin oder ein Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt an einer anerkannten Hochschule einer Verwalter-Zertifizierung gleichzusetzen.

Eine weitere Ausnahme stellt der Zeitpunkt der Aufnahme einer Verwaltertätigkeit dar: Wer am 1. Dezember 2020 bereits Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft war, gilt gegenüber den Eigentümern dieser Gemeinschaft bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter.

Falls die oben genannten Ausnahmen nicht auf Sie zutreffen sollten, ist die IHK-Prüfung für Sie der richtige Weg zur Zertifizierung. In der 90-minütigen schriftlichen Prüfung werden zunächst Details zu den Prüfungsinhalten abgefragt. Die darauffolgende 15-minütige mündliche Prüfung, in der Details zum Wohnungseigentumsrecht abgefragt werden, kann dabei nur bestritten werden, wenn die schriftliche Prüfung bestanden ist.

Voraussichtlich ab September 2022 wird die IHK die ersten Prüfungen zum zertifizierten Verwalter bundesweit anbieten. Informationen zur IHK-Prüfung finden Sie unter
https://www.ihk-muenchen.de/weg-verwalter/

Die IHK rät dazu, sich umfassend auf die Prüfung vorzubereiten, beispielsweise durch entsprechende Fachliteratur, diverse Veranstaltungen oder Vorbereitungsseminare. Für eine gelungene Vorbereitung steht Ihnen auch der WEG-Experte Michael von Hauff in seinem Online-WEG-Forum zur Seite: https://real-estate.ten31.com/de/news/das-abend-forum-weg-von-und-mit-michael-von-hauff

Mit praktischen Tipps und Tricks gibt er sein umfangreiches Fachwissen an Sie weiter. Melden Sie sich gerne an unter bim-mvh@web.de. Auch Weiterbildungspunkte können in dem kostenlosen Seminar erworben werden. Denn auch, wenn Sie ein zertifizierter Verwalter sind, ersetzt dies nicht die Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.

Für die Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!